1. Firma ZMUDA Fenster Türen Systeme erteilt Garantie für verkaufte Produkte - PVC-Elemente nach unten benannten Bediengungen:
2. Die Garantiezeitspanne wird ab dem Einkaufstag berechnet und beträgt:
A) 5 Jahre für die Dichtigkeit der Profile
B) 5 Jahre für die Beständigkeit der weißen Farbe der Profile und 5 Jahre für die Beständigkeit der der
Profile mit Dekorbeschichtung.
C) 2 Jahre für richtiges Funktionieren der Beschläge in den Fenstern.
D) 1 Jahr für richtiges Funktionieren der Beschläge in den Türen.
E) 5 Jahre für die Dichtigkeit der Verglasung in den Fenstern.
F) 1 Jahr für Aussenrolläden, Innenrollos, Fensterbänke.
G) austauschbare Zusatzelemente in den Türen und Fenstern, die eine getrennte Einheit ausmachen d.h.
Drücker, Griffe, Füllungen, PZ, Selbstschließer, Lüfter als auch Montagearbeiten sind mit 1-Jährigen Garantie umfasst.
3. Die Bedingung der Gültigkeit dieser Garantie ist die Einhaltung der Benutzungs- und Wartungsvorschriften der Fenstern und Türen sowie ein mal im Jahr - die Ausführung einer kostenpflichtigen Serviceuntersuchung durch authoriesierten Servicebetrieb.
4. Die Mängelanzeige muß schriftlich zusammen mit dem Einkaufsbeleg vorgelegt werden (an der Stelle, wo der Vertrag geschlossen war) d.h. beim Hersteller, Dealer oder Vermittler, der die Rechtmäßigkeit der Reklamation bestimmt.
5. Eventuelle Mängel die die normale Benutzung des Elements gemäß seiner Bestimmung verhindern und die in der Garantiezeitspanne erkannt und gemeldet werden, werden dann von uns kostenlos beseitigt in einer Frist von 14 Tagen ab Anerkennung der Reklamation.
6. Garantiezeitspanne wird automatisch um die entstandene Reparaturperiode verlängert.
7. Im Falle, wenn ein unbehebbarer Mängel festgestellt wird, unterliegt das Produkt einem Austausch für ein neues mängelfreies Produkt und die Garantiezeitspanne wird ab dem Austauschtag berechnet.
8. Garantie für Fensterelemente kann verlängert werden, falls noch vor dem Erlöschen eine kostenpflichtige Serviceuntersuchung des Auftragnehmers durch den Kunden beauftragt wird.
9. Das Produkt darf ausschließlich gemäß angehängter Gebrauchsanweisung benutzt werden.
10. Garantiedienstleistung betrifft keine Tätigkeiten die in der Gebrauchsanweisung vorgesehen sind, zu jener Ausführung der Benutzer in eigenem Interesse verpflichtet ist.
11. Garantie wird nur bei folgenden Beschädigungen nicht berücksichtigt:
- mechanische Beschädigungen sowie chemische und thermische Beschädigungen, die nach der Übernahme der Ware entstanden sind.
- Beschädigungen die infolge des ungeeigneten Gebrauchs entstanden sind oder wenn die Elemente nicht laut Gebrauchsanweisung verwendet wurden sowie Beschädigungen die infolge der falschen Wartung oder Konstruktionsumbau, der durch den Käufer erfolgt, entstanden sind.
- Beschädigungen die infolge des Eingriffs von Aussenkräften oder infolge der schicksalhaften Ereignissen z.B Flut, Brand, Einbruch, entstanden sind.
Verschmutzung der Profile und Verglasungen mit Mörtel, Kalzium, Schutt, Stuckgips oder Farbe.
12. Garantieansprüche werden nach der letzten Zahlung geltend gemacht, die sich aus der Rechnung ergibt
13. Im Falle der Anmeldung einer unbegründeten Mängelanzeige werden die kosten an den Käufer weitergeleitet.